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Nutzungs- und Urheberrecht


Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen für die von O-TON (Jörg Lotze) produzierten Waren oder erbrachten Leistungen im Bereich:


   Radiomoderation und Produktion


   Sprachaufnahmen


   Moderation


   Seminare



Nutzungsrechte


Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.


An den vom Produzenten/Dienstleister erstellten genannten Werken, Konzepten oder Texten werden folgende Rechte erteilt:








Ton- und Bildaufnahmen


Mitschnitte von Moderationen und Seminaren sowie deren Verbreitung oder Nutzung dürfen nur mit Zustimmung erfolgen.




McFly-Show


Dem Sender wird das einfache Nutzungsrecht zur unveränderten Ausstrahlung der Sendungen und Beiträge ausschließlich im eigenen Programm des abnehmenden Senders eingeräumt. Der Titel der Sendung sowie das Logo sind urheberrechtlich geschützt und dürfen im Zusammenhang mit der Ausstrahlung auf der Webseite des Senders genannt bzw. verwendet werden. Eine Weitergabe bzw. Verbreitung zu anderen Sendern ist ohne Zustimmung von O-Ton nicht erlaubt. Dasselbe gilt auch für Veränderungen der Sendungen.





Urheberrecht


Jeder erteilte Auftrag an O-TON ist ein Urheberwerksvertrag. Er basiert auf der Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.


Die oben aufgeführten Produktionen, Konzepte oder Texte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von O-TON weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.


O-TON hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt O-TON zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. der nach FW-Honorartabelle üblichen Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, so ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.


Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.   

A C H T U N G:


Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass McFly-Show Sendungen, die vor März 2020 produziert wurden, jetzt nur noch nach Erwerb einer Nutzungslizenz ausgestrahlt werden dürfen!


Sender mit Lizenzen dürfen die Sendungen nicht an andere Sender weitergeben!


Eine missbräuchliche Nutzung verpflichtet den Sender zu Schadensersatz.




Nutzungsrecht

einfaches Nutzungsrecht

Nutzungsart  

ausschließlich für den vom Auftraggeber genannten Zweck

Nutzungsdauer

nach Vereinbarung

Nutzungsgebiet

nach Vereinbarung

Home E-Mail: info@lotze-o-ton.de

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Berliner Straße 11


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